VEREINSSatzung

                                                                                                                                 Satzung

Artikel 1
Der Handels- und Gewerbeverein bezweckt eine tatkräftige Vertretung und Förderung der Interessen der Handels- und Gewerbetreibenden in Bredstedt und Umgebung. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

Artikel 2
Mitglied des Vereins kann jeder in Bredstedt und näherer Umgebung Handel- und Gewerbetreibender werden, der sein Geschäft selbständig betreibt. Ferner juristische Personen, Beamte, Geschäftsführer und freiberuflich Tätige.
Der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

Artikel 3
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten. Die jeweilige Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Artikel 4
Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluß eines Kalender-Jahres unter Innehaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich erklärt werden und muß an den 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gerichtet sein.

Artikel 5
Wer mit seinem Beitrag ein volles Jahr im Rückstand ist und nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach Empfang einer schriftlichen Mahnung die Zahlung nachholt, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Aus dem Verein wird weiter ausgeschlossen:
1.) wer sich einer strafbaren Handlung schuldig macht;
2.) wer den Vereinsfrieden stört und den Beschlüssen zuwider handelt.
Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand.
Dem Ausgeschlossenen steht das Recht zu, Berufung einzulegen. Über die Berufung entscheidet der Vorstand und der Beirat endgültig.

Mit dem Ausschluß erlischt jeder Anspruch am Vereinsvermögen.

Artikel 6
Die Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Außerdem besteht ein mit besonderen Aufgaben betrauter Beirat.

Artikel 7
Der Vorstand im Sinne des Artikel 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.

Artikel 8
Der Beirat wird gebildet aus:
1.) dem Schriftführer
2.) dem Kassenführer
sowie
3.) 4 Beisitzern

Artikel 9
Die einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Entlastung der Kassierer, sowie die Wahl des Vorstandes, die Wahl des Beirats, die Wahl der Beisitzer und über Satzungsänderungen.
Die Mitglieder des Vorstandes, des Beirats und die Beisitzer werden auf die Dauer von jeweils 2 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. In den Jahren mit den ungeraden Zahlen scheiden der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und die Beisitzer 1 und 3 aus.
In den Jahren mit den geraden Zahlen der 2. Vorsitzende, der Kassierer sowie die Beisitzer 2 und 4. Die Wiederwahl ist zulässig.

Artikel 10
Der Vorstand führt den Verein unter eigener Verantwortung. Er beruft den Gesamtvorstand und die Mitgliederversammlung ein und führt darin den Vorsitz.
Er bestimmt jeweils die Tagesordnung.

Artikel 11
Die Mitgliederversammlung ist gültig einberufen und beschlußfähig, wenn die Einladung mindestens eine Woche vor dem Tage der Versammlung und unter der Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist. Eine Mitgliederversammlung hat alljährlich stattzufinden. Der 1. Vorsitzende kann weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er muß es innerhalb eines Monats tun, wenn vom zehnten Teil der Mitglieder eine begründete Mitgliederversammlung beantragt wird.

Artikel 12
Über die Beschlüsse und den Verlauf der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen ist Niederschrift zu führen.

Artikel 13
Die Verwaltung des Vereinsvermögens hat nach kaufmännischen Grundsätzen zu erfolgen. Die Kasse ist jährlich von 2 Kassenrevisoren zu prüfen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Gemeinsame Werbemaßnahmen in Einnahme und Ausgabe unterliegen auch der Kassenprüfung.

Artikel 14
Eine Auflösung des Vereins kann in einer Mitgliederversammlung nur mit den Stimmen von zwei Drittel aller Mitglieder erfolgen. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist innerhalb von 14 Tagen eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einfacher Stimmenmehrheit die Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens beschliessen kann.

 

 

 

 

Termine 2024

verkaufsoffene Sonntage 2024

 

24.03.2024

Osterspaß in Bredstedt mit Gewinnspiel
mit Suppenaktion zugunsten der TAFEL Bredstedt

ab 11:30 -14:00 Uhr

Geschäfte von 11-16 Uhr geöffnet

 

01.09.2024

Oldtimer Treffen mit verkaufsoffenem Sonntag

 

Juli 2024 

Bredstedter Sommerlounge
Orga durch Stadtmarketing Bredstedt

 

01. bis 03.08.2024

Bredstedter Markttage
"Bredstedt ist bunt"

Kinder, Musik, Kunst, Kultur

mit dem 2. Stadtlauf am 03.08.2024

abends Sportlerparty mit Live-Musik und DJ

Samstag bunter Tag mit vielen Möglichkeiten für die ganze Familie

 

alle Infos unter www.bredstedter-markttage.de

 

03.08.2024

2. Bredstedter Stadtlauf
für Kinder (400m), Schnupperläufer/innen (2,5km) und Jedermann-Läufer/innen und Laufteams (5km)

 

 

27.11. - 23.12.2024

Bredstedter Weihnachtsmarkt

Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag und Sonntag 16-21 Uhr

Freitag und Samstag 16-22 Uhr

!! wieder gemütlich in der Spitze am Marktplatz um den großen Tannenbaum herum !!

 

 



Kontakt:

Kontaktadresse

HGV Bredstedt

Karsten Werner

1. Vorsitzender

Markt 26 - 25821 Bredstedt

Tel.: 01714449491

MAIL: hgv-online@web.de